29.07.2026 | 🏗️ Wolf-Areal: Gemeinderat gibt grünes Licht für die Erschließung
Bereits im Jahr 2012 hatte die Gemeinde das Wolf-Areal mit dem Ziel erworben, diese Gewerbebrache einer neuen Entwicklung zuzuführen. Aufgrund der durchmischten Bebauung gestalteten sich rechtssichere Planungen jedoch äußerst schwierig. Verschiedene Ideen und Planungsansätze wurden im Laufe der Jahre entwickelt, mussten jedoch wieder verworfen werden.
Nach dem Abbruch des alten Fabrikgebäudes im Jahr 2021 wurde das Bebauungsplanverfahren mit rechtlicher Beratung erneut aufgenommen. Gemeinsam mit den beteiligten Partnern und Behörden konnte schließlich eine rechtskonforme Lösung für die Bebauung erarbeitet werden, die vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde.
Der Bebauungsplanentwurf wurde in den Jahren 2023 bis 2025 in insgesamt drei Offenlegungsrunden der Öffentlichkeit vorgestellt und die Möglichkeit gegeben, Anregungen einzubringen. Die Hinweise und Anregungen der Angrenzer wurden dabei, soweit möglich, berücksichtigt, auch wenn das Ergebnis möglicherweise nicht für alle Beteiligten gleichermaßen zufriedenstellend erschien. Der Bebauungsplan sieht eine Wohnnutzung des Gebiets mit Ein- und Mehrfamilienhäusern vor und berücksichtigt gleichzeitig den Bestand der angrenzenden gewerblichen Nutzung.
Zur Umsetzung dieser Planung fasste der Gemeinderat nun einstimmig den Baubeschluss. Die Bauarbeiten zur Erschließung der Innenfläche sollen im Herbst ausgeschrieben werden, sodass spätestens im kommenden Jahr mit der Erschließung begonnen werden kann.
Theo Gärtner vom Büro Gall + Gärtner berichtete, dass den Anliegern die geplanten Straßenhöhen bereits im Vorfeld vor Ort erläutert worden seien. Dabei sei man dem Wunsch entgegengekommen, einer Stichstraße ein größeres Gefälle zu geben, sodass das Straßenende nun rund 30 Zentimeter tiefer als ursprünglich vorgesehen liege. Insgesamt werde die neu zu bauende Straße über dem bestehenden Gelände liegen. Dadurch erhalten die künftigen Bauherren die Möglichkeit, den beim Aushub anfallenden Boden auf den eigenen Grundstücken wieder einzubauen, ohne ihn auf eine Deponie abfahren zu müssen.
Im Zuge der Erschließungsarbeiten soll außerdem der Kanal in der Spielberger Straße tiefer gelegt werden, damit sämtliche Baugrundstücke einen Keller entwässern können. Ebenfalls berücksichtigt wurde der hohe Anfall von Oberflächenwasser. Da ein Regenwasserkanal bis zum Bömbach als Alternative nicht zur Verfügung steht, wird eine Rückhaltungspflicht für die einzelnen Grundstückseigentümer vorgesehen. Diese soll durch den Bau von Zisternen umgesetzt werden.
