28.01.2022 | Neue CoronaVO: Ab dem 28. Januar gilt angepasste Alarmstufe 1 wieder

Ausgangsbeschränkungen für nicht Immunisierte fallen zum 29. Januar 2022 weg

Mit der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg, die ab dem 28. Januar 2022 gilt, tritt nun wieder ein angepasstes Stufensystem in Kraft. Aufgrund der aktuellen Lage gilt nun die Alarmstufe 1 in Baden-Württemberg.

Eine Ausgangssperre für nicht Immunisierte gilt nur noch, wenn die Alarmstufe 2 ausgerufen wird und zusätzlich der Schwellenwert von 1.500 der 7-Tages Inzidenz seit mehr als zwei Tagen in Folge überschritten wurde. Von daher fällt die Ausgangssperre für nicht Immunisierte mit Inkrafttreten der neuen CoronaVO auch im Landkreis Calw mit Wirkung zum 29. Januar weg.

Zudem gilt ab sofort auch eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr in Baden-Württemberg.

„Die Infektionszahlen steigen in den letzten Tagen explosiv. Ich rufe die Bevölkerung dazu auf, sich weiterhin umsichtig zu verhalten, große Menschenmengen zu meiden und die bereitgestellten Impfangebote des Landkreises zu nutzen“ appelliert Landrat Helmut Riegger.

Weitere Details zur aktuellen Coronaverordnung, die Regelungen für verschiedene Lebensbereiche sowie häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/anpassung-des-stufensystems-der-corona-verordnung/.

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