01.09.2025 | Festsetzung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB)

Der gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Altensteig und der Gemeinde Egenhausen hat im Wege des Umlaufverfahrens die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 ermittelt.

Die Bodenrichtwerte werden nach § 196 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 3 Gutachterausschuss-Verordnung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die einzelnen Bodenrichtwerte können im BürgerGIS auf der Homepage der Stadt Altensteig unter dem Link https://www.altensteig.de/Rathaus/BuergerGIS sowie über BORIS-BW unter dem Link https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de für das jeweilige Grundstück abgerufen werden.

Außerdem können die Unterlagen zu den Bodenrichtwerten auch während der Sprechzeiten beim Stadtbauamt Altensteig, Bereich Baurecht und Grundstücksverkehr, Rathausplatz 1, Raum 302 eingesehen werden.

Skyline Egenhausen