01.09.2025 | Festsetzung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
Der gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Altensteig und der Gemeinde Egenhausen hat im Wege des Umlaufverfahrens die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 ermittelt.
Die Bodenrichtwerte werden nach § 196 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 3 Gutachterausschuss-Verordnung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die einzelnen Bodenrichtwerte können im BürgerGIS auf der Homepage der Stadt Altensteig unter dem Link https://www.altensteig.de/Rathaus/BuergerGIS sowie über BORIS-BW unter dem Link https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de für das jeweilige Grundstück abgerufen werden.
Außerdem können die Unterlagen zu den Bodenrichtwerten auch während der Sprechzeiten beim Stadtbauamt Altensteig, Bereich Baurecht und Grundstücksverkehr, Rathausplatz 1, Raum 302 eingesehen werden.