24.04.2026 | Gemeinde Egenhausen macht Weg für neuen Lebensmittelmarkt frei

Die Gemeinde Egenhausen stellt die Weichen für eine bessere Nahversorgung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Freudenstädter und Beihinger Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Lebensmittelmarktes sowie von bis zu zwei Mehrfamilienhäusern geschaffen werden.

Geplant ist das Vorhaben auf einer rund 0,73 Hektar großen Fläche südlich der Freudenstädter Straße mit Anbindung an die Beihinger Straße. Eine private Erschließungsstraße soll künftig beide Straßen miteinander verbinden und die Gebäude zugänglich machen. Auch das denkmalgeschützte Gebäude in der Freudenstädter Straße 5 wird in die Planungen integriert.

Die Zufahrtssituation wurde bereits im Vorfeld mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Demnach soll die Zufahrt nicht direkt im Bereich der großen Kreuzung erfolgen, sondern weiter in Richtung Pfalzgrafenweiler, um eine verkehrlich sinnvolle und sichere Erschließung zu gewährleisten.

Hintergrund des Projekts ist die derzeit eingeschränkte Nahversorgung in Egenhausen. Eine Analyse zeigt, dass die Verkaufsflächen im Lebensmittelbereich deutlich unter dem Durchschnitt liegen und Kaufkraft in umliegende Orte abfließt. Zudem ist die Zukunft des bestehenden kleinen Nahkauf-Marktes im Ortskern langfristig nicht gesichert. Der neue Standort soll daher eine nachhaltige und zukunftsfähige Versorgung gewährleisten.

Bürgermeister Sven Holder zeigt sich zugleich dankbar für das bestehende Angebot im Ort. Er betont, dass der vorhandene Nahkauf-Markt eine wichtige Rolle für die Nahversorgung spiele und appelliert an die Bevölkerung, diesen weiterhin zu unterstützen und vor Ort einzukaufen. Gleichzeitig macht er deutlich, dass nun eine einmalige Zukunftsperspektive für unsere Gemeinde besteht: „Mit dem neuen Projekt haben wir die Chance, unsere örtliche Grund- und Nahversorgung langfristig zukunftsfähig aufzustellen und weiterzuentwickeln“, so der Bürgermeister.

Die Fläche befindet sich in Privateigentum. Durch den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die Kostentragung zwischen Gemeinde und Privatinvestor geregelt.

Das Verfahren wird im Regelverfahren durchgeführt, einschließlich einer Umweltprüfung sowie der Erstellung eines Umweltberichts und eines Grünordnungsplans. Der bestehende Flächennutzungsplan sieht für das Gebiet bereits ein Mischgebiet vor, sodass der Bebauungsplan daraus entwickelt werden kann. Ein Waldumwandlungsverfahren ist voraussichtlich nicht erforderlich.

Das Planungsbüro Gall und Gärtner wurde mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans beauftragt und wird voraussichtlich bis zur Sommerpause einen ersten Entwurf vorlegen. In der aktuellen Sitzung wird auf Grundlage des Abgrenzungsplans der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.

Mit diesem Schritt schafft die Gemeinde die Grundlage, um die Nahversorgung zu stärken und gleichzeitig neuen Wohnraum zu ermöglichen.

Skyline Egenhausen