Grundsteuer-Kuchen bleibt gleich, dennoch Verschiebungen
Der Gemeinderat hat am 19.11.2024 die neuen Hebesätze für die Grundsteuer für das Jahr 2025 beschlossen. Dies wurde durch die Grundsteuerreform erforderlich, nach welcher sämtliche Grundstücke vom Finanzamt neu bewertet worden waren.
Es gibt in Egenhausen keine Steuererhöhung im Zuge der Reform, weshalb die neuen Hebesätze aufgrund des bisherigen Steueraufkommens hochgerechnet wurden. Das heißt, der gesamte Kuchen „Grundsteuer“ bleibt für die Gemeinde gleich groß, jedoch wie groß die einzelnen Kuchenstücke für den einzelnen Grundstückseigentümer sind, wird sich durch die Reform zwangsläufig ändern.
Konsequenz der neuen Bewertung in Baden-Württemberg ist, dass große Grundstücke mit z.B. Einfamilienhäuser künftig mehr und dicht bebaute Grundstücke mit z.B. Mehrfamilienhäuser weniger bezahlen. Die aufkommensneutralen Hebesätze von 250 % für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) und 370 % für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) gelten zunächst nur für das Jahr 2025 und müssen im darauffolgenden Jahr überprüft und evtl. angepasst werden.
Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch unter der Seite der Finanzverwaltung des Landes:
Informationen zu den Bodenrichtwerten, welche Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sind, finden Sie hier: