24.03.2025 | Über 10 Jahre Planungszeit
Der Gemeinderat befasste sich in seiner letzten Sitzung am 18. März 2025 mit verschiedenen Themen
zur Entwicklung und Verbesserung der Infrastruktur unserer Gemeinde. Der voll besetzte Sitzungssaal
zeugte vom großen Interesse der Bevölkerung an diesen wichtigen Themen.
Als erstes stand der erneute Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes zur Entwicklung der
Gewerbebrache „Wolf-Areal“ auf der Tagesordnung.

Bürgermeister Sven Holder erinnerte daran, dass das Verfahren bereits vor über 10 Jahren begonnen
wurde und man immer wieder auf Probleme gestoßen sei. Es wäre nicht einfach gewesen, dieses
Gebiet so zu entwickeln, dass sowohl die vorhandenen Gewerbebetriebe als auch die bestehende
Wohnbebauung in Einklang gebracht wird. Seit der letzten öffentlichen Planauslegung vor gut einem
Jahr habe ein intensiver Austausch mit Fachbehörden und Rechtsberatern stattgefunden, außerdem
Gespräche mit den Anliegern, um gemeinsam eine Lösung zu erreichen.
Lösungswort lautet „urbanes Gebiet“
Pascal Lörz vom Planungsbüro Künster stellte in seinen Ausführungen dar, wie viele Gutachten bereits
notwendig waren, um das Gebiet entwickeln zu können. Man sei nun im letzten Jahr davon
abgekommen, ein ausdrückliches Wohngebiet festzusetzen. Auch die Festsetzung eines Mischgebiets
wäre nicht zielführend, da hier Gewerbe und Wohnen gleichgewichtig gegenüberstehen müsse. Die
Lösung für das Gebiet lautet nun: Festsetzung eines sogenannten „urbanen Gebiets“. Hier kann gemäß
der rechtlichen Einordnung trotz umgebender Gewerbebetriebe das Wohnen überwiegen. Zulässig ist
hier sowohl Gewerbe als auch Wohnen, ohne dass die Nutzungsmischung gleichgewichtig sein muss.
Für den vorhandenen Schlosserbetrieb wurde eine Sonderregelung gefunden, so dass dieser sogar
betriebsbedingt erweitern könnte. Der Lärmgutachter Thomas Heine führte aus, dass die Lärmwerte
der vorhandenen Betriebe nicht gegen die Erstellung neuer Wohngebäude sprechen würden und diese
ihr Gewerbe dennoch weiterhin ungehindert ausüben könnten. Ausreichende Abstände zwischen
Gewerbe und neuen Wohngebäuden wären eingeplant.
Nachbareinwendungen überwiegend berücksichtigt
Die zahlreichen Nachbareinwendungen richteten sich gegen befürchtete Immissionen aus dem
geplanten Heizkraftwerk und das dadurch erwartete hohe Verkehrsaufkommen. Es wird nun keine
Heizzentrale in dem Gebiet mehr geplant, so dass diese Bedenken ausgeräumt werden konnten.
Weitere Einwendungen richteten sich dagegen, im Zentrum des Gebiets dreigeschossige Gebäude
zuzulassen, da eine Verschattung befürchtet wird. Dem konnte Rechnung getragen werden, indem die
Abstandsflächen von ursprünglich 0,2 auf 0,4 der Wandfläche erhöht worden sind. Sogar eine erst
letzte Woche eingegangene Anregung von Anliegern hat Herr Lörz noch in den Plan großenteils
einarbeiten können. Hier wurde eine Begrenzung der Gebäudehöhe auf 10,50 Meter verlangt. Herr
Lörz machte deutlich, dass die neuen Gebäude in einer Art Senke stehen werden und selbst die
dreigeschossigen Häuser nicht so hoch herausragen, wie es den Anschein habe. Durch eine nochmalige
Herabsetzung der maximalen Gebäudehöhe und Verzicht auf Pultdächer könne man der neuerlichen
Anregung jedoch Rechnung tragen.

Verschiedene Gemeinderäte freuten sich, dass nun endlich eine tragbare Lösung zur Entwicklung
dieser Innenfläche gefunden werden konnte und hoben besonders als positiv die Beteiligung der
Anlieger hervor. Der erneuten öffentlichen Auslegung wurde einstimmig zugestimmt.