Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss setzt im Rhythmus von zwei Jahren die Bodenrichtwerte gem. § 196 Baugesetzbuch fest, welche dann veröffentlicht werden. Stichtag ist regelmäßig der 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres.
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Der Gutachterausschuss setzt im Rhythmus von zwei Jahren die Bodenrichtwerte gem. § 196 Baugesetzbuch fest, welche dann veröffentlicht werden. Stichtag ist regelmäßig der 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres.