Festsetzung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
Der gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Altensteig und der Gemeinde Egenhausen hat in seiner Sitzung vom 27.07.2023 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Wichtig für Grundsteuerreform
Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 muss jeder Grundbesitzer eine Feststellungserklärung online über „ELSTER“ abgeben. Dafür werden auch die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 benötigt.
Für die Feststellungserklärung für die bebauten Grundstücke können Sie alle benötigten Werte ganz einfach unter: www.gutachterausschuesse-bw.de abrufen.
Dort klicken Sie auf den Button „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ und tragen unter „Adresse“ Ihre Adresse ein. Dann erscheinen die benötigten Werte, welche Sie unter „ELSTER“ angeben müssen. Wenn Sie noch keinen ELSTER-Zugang haben, können Sie sich einfach unter www.elster.de ein Benutzerkonto neu erstellen.
Ausführliche Erläuterungen zur neuen Grundsteuer für Baden-Württemberg finden Sie in diesem Flyer:
Auf der Internetseite der Finanzverwaltung unter www.grundsteuer-bw.de finden Sie Ausfüllhilfen,
Videoclips etc. zu der Erklärungsabgabe, diese werden laufend aktualisiert.