Heiraten in Egenhausen
Heiratswillige Paare können in Egenhausen montags bis freitags während unseren Öffnungszeiten „Ja“ sagen. Möchten Sie samstags heiraten oder wünschen sich einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten, fällt eine Gebühr in Höhe von 110,00 Euro an.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Trauung vorgenommen werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, welche Unterlagen notwendig sind.
Auch wenn Sie nicht in Egenhausen wohnen, können Sie hier heiraten. Ihr Wohnsitzstandesamt ermächtigt in diesem Fall das Standesamt Egenhausen die Eheschließung durchzuführen. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt jedoch beim Standesamt Ihres Wohnortes.
Sie können je nach Wunsch und Gästezahl zwischen zwei verschiedenen Trauräumen wählen:
Sitzungssaal im Rathaus:
Der Sitzungssaal im Rathaus verfügt über max. 35 Sitzplätze.
Eine zusätzliche Gebühr wird nicht erhoben.
Laurentius Kapelle bei der Ölmühle:
Die Laurentius Kapelle bei der Ölmühle ist ein romantisches Trauzimmer für Paare, welche eine intime wie ebenso stimmungsvolle Kulisse für ihre standesamtliche Trauung suchen.
Die Laurentius Kapelle verfügt über ca. 12 Sitzplätze. Aufgrund des Mehraufwands erheben wir eine Gebühr von 100,00 Euro für Trauungen in der Laurentius Kapelle.
Die Freiflächen rund um die Kapelle stehen Ihnen für einen privat organisierten Sektempfang zur Verfügung.
Benötigte Unterlagen zur Eheschließung
Sie wollen heiraten, eine Anmeldung der Eheschließung durchführen oder ein Aufgebot bestellen?
Die heute übliche Bezeichnung lautet Anmeldung zur Eheschließung. Im Gegensatz zum früheren Aufgebot ist dies eine eher bürokratische Bezeichnung.
Mit dem Wegfall des Aufgebots entfällt auch der früher übliche öffentliche Aushang. Zwingend erforderlich ist, die beabsichtigte Eheschließung mit den notwendigen Unterlagen (siehe unten) beim Standesamt anzumelden.
Der Standesbeamte prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf eventuelle Ehehindernisse und nimmt die Anmeldung der Eheschließung entgegen.
Sind dem Standesbeamten während der Prüfung keine Ehehindernisse bekannt geworden, kann die Eheschließung durchgeführt werden. Ihren gewünschten Eheschließungstermin sprechen Sie vorab mit dem Standesbeamten ab.
Die Anmeldung zur Eheschließung sollte frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin vorgenommen werden.
Welches Standesamt ist für uns zuständig?
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk Sie (einer der Verlobten ist ausreichend) Ihren gemeldeten Wohnsitz haben. Haben Sie mehrere Wohnsitze, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten.
Benötigen wir für unsere Eheschließung Trauzeugen?
Trauzeugen sind heute nicht mehr vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich die Trauzeugen mit einem Pass oder Personalausweis ausweisen können. Bei der Anmeldung der Eheschließung ist es erforderlich, dass Sie dem Standesbeamten die Daten der Trauzeugen (Name, Straße, Wohnort) mitteilen.
Sie haben keinen Wohnsitz in Egenhausen, wollen aber in Egenhausen heiraten. Was ist zu erledigen?
Erfragen Sie beim Standesamt Egenhausen, ob Ihr Wunschtermin Ihrer Eheschließung noch frei ist. Im Anschluss erkundigen Sie sich beim Standesamt an Ihrem Wohnort nach den notwendigen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und ob ein Termin für die Anmeldung vereinbart werden muss. Haben Sie Ihre Unterlagen zusammen, melden Sie die Eheschließung beim Standesamt an Ihrem Wohnort an und erklären bei der Anmeldung dem dortigen Standesbeamten, dass Sie in Egenhausen heiraten wollen. Der dortige Standesbeamte wird dann nach erfolgter positiver Prüfung die gesamten Unterlagen an das Standesamt Egenhausen senden. Anschließend vereinbaren Sie bitte im Standesamt Egenhausen einen Gesprächstermin. Während dieses Gespräches werden dann noch offene Fragen Ihrerseits geklärt, z. B. kann von Ihnen noch ein Stammbuch ausgesucht werden, Einzelheiten über den Ablauf der Eheschließung können besprochen werden und die Gebühren (siehe unten) sind von Ihnen zu entrichten.
Was müssen Sie mitbringen?
Ledige:
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigter Ausdruck/ beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
- Aufenthaltsbescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Egenhausen gemeldet sind, kann dieses im Standesamt beantragt werden.
Einer der Verlobten war schon einmal verheiratet:
- zusätzlich eine beglaubigte Abschrift/beglaubigter Auszug aus dem Eheregister der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandsamt.
- Sorgerechtsnachweis bei minderjährigen Kindern
- Nachweis über die Auflösung der Ehe, wenn kein deutsches Eheregister geführt wird.
Einer der Verlobten ist Ausländer:
- Ehefähigkeitszeugnis der ausländischen Behörde (in der Regel beim Konsulat des Heimatstaates erhältlich)
- Beglaubigung durch die deutsche Auslandsvertretung (Ausnahmefälle)
- Verdienstbescheinigung des letzten Monats (für das Oberlandesgericht erforderlich, wenn ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird)
- Dolmetscher, wenn einer der Verlobten oder ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist.
Hinweis: Die eingereichten Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein!
Gebühren:
- Prüfung der Ehefähigkeit: EUR 65,00; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): EUR 110,00; wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: EUR 130,00
- Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung: EUR 45,00
- standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei
- standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 110,00
- standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 45,00
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.