Aufstellungsbeschluss, Abgrenzungsbereich und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt südlich Freudenstädter Straße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Egenhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 19.11.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO (Landesbauordnung) „Lebensmittelmarkt südlich Freudenstädter Straße“ gefasst.
Aufstellungsbeschluss und Geltungsbereich werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) öffentlich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich ist mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt, entsprechend dem nachfolgend abgedruckten Abgrenzungsplan vom 23.10.2024.

Der Gemeinderat der Gemeinde Egenhausen hat des Weiteren in der öffentlichen Sitzung beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB derart vorzunehmen, dass die beschlossenen Unterlagen für die Dauer von einem Monat im Internet veröffentlicht sowie öffentlich ausgelegt werden und Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.
Die beschlossenen Unterlagen bestehen aus den Zielen und Zwecken der Planung sowie, dem Abgrenzungsplan des Büros ARP, Stuttgart, jeweils vom 23.10.2024.
- Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften (Ziele und Zwecke der Planung)
- Abgrenzungsplan
- Planungskonzept Vorentwurf
Die Planunterlagen liegen zudem vom 28.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Egenhausen, Hauptstraße 19, 72227 Egenhausen öffentlich aus.
Während dieser Zeit können bei der Gemeinde Äußerungen abgegeben werden. Dies kann elektronisch per E-Mail an info@egenhausen.de sowie schriftlich oder zur Niederschrift beim Rathaus, Hauptstraße 19, 72227 Egenhausen erfolgen. Es wird um Angabe von Name und vollständiger Adresse gebeten. Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Die Veröffentlichung bzw. Auslegung dient gleichzeitig der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Zusammenfassend gilt folgendes:
Lage und Abgrenzung des Plangebietes:
Das Plangebiet liegt südlich der Freudenstädter Straße am südwestlichen Ortseingang der Gemeinde Egenhausen. Es befindet sich im Außenbereich und umfasst Teile der Flurstücke mit den Nummern 1385, 1015, 1015/12, 1424 und 1739/1.
Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 0,68 ha.
Der Geltungsbereich ist im Abgrenzungsplan vom 23.10.2024 mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt.
Ziele und Zwecke der Planung, Anlass und Erfordernis der Planaufstellung:
Die Gemeinde Egenhausen beabsichtigt die Entwicklung eines gemeindeeigenen Grundstückes am südwestlichen Ortseingang südlich der Freudenstädter Straße. Vorgesehen ist der Bau eines Lebensmittelmarktes mit den zugehörigen Stellplätzen für Kfz und Fahrräder sowie den notwendigen Nebenanlagen. Hierdurch soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Nahversorgung in der Gemeinde Egenhausen gesichert werden.
Die Analyse der Nahversorgungsstrukturen hat gezeigt, dass in Egenhausen derzeit nur eine eingeschränkte Grundversorgung vorhanden ist. Die Gemeinde verfügt über eine weit unterdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung im Nahrungs- und Genussmittelbereich. Ein Großteil der vorhandenen Kaufkraft fließt aufgrund des geringen Angebotes an umliegende Kommunen ab.
Für die Umsetzung dieser Ziele ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt südlich Freudenstädter Straße“ erforderlich.
Verfahren und Umweltbelange
Der Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt südlich Freudenstädter Straße“ wird im Regelverfahren aufgestellt. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Grünordnungsplan mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB werden daher im weiteren Verfahren erstellt.
Die erforderlichen Untersuchungen – nach derzeitigem Planungsstand – zum Artenschutz, zum Verkehr und zum Lärm werden ebenfalls parallel zum Bebauungsplanverfahren erstellt.
Im Übrigen wird auf die Ziele und Zwecke der Planung vom 23.10.2024 verwiesen.
Egenhausen, den 27.11.2024
Sven Holder, Bürgermeister