Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Zwischen Freudenstädter und Beihinger Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften, Gemeinde Egenhausen
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Egenhausen hat am 21.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Planentwurf zum Bebauungsplan „Zwischen Freudenstädter und Beihinger Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an der Planung zu beteiligen.
Das Plangebiet befindet sich zwischen der Freudenstädter Straße (L 353) und der Beihinger Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst:
a) folgende Flurstücke ganz: 1722, 1722/2 und 1722/3
b) sowie teilweise: 1721/2 und 1722/4
c) sowie teilweise Weg: 1015/4
Die Fläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 0,73 ha.
Geplant ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erstellung eines Lebensmittelmarkts mit Stellplätzen sowie von Mehrfamilienwohnhäusern.
Die Abgrenzung des Bebauungsplans ist aus dem Lageplan vom 30.06.2026 ersichtlich. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Freudenstädter und Beihinger Straße“ in der Fassung zur Offenlage.

Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Freudenstädter und Beihinger Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom Donnerstag, 06.08. bis einschließlich Freitag, 25.09.2026 während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Folgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung: Abgrenzungsplan, Bebauungsplan – Zeichnerischer Teil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen, Begründung mit Zielen, Zwecken und Auswirkungen sowie Umweltbericht, Nahversorgungskonzept GMA Ludwigsburg.
Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden, vorzugsweise digital an die E-Mail-Adresse info@egenhausen.de, oder schriftlich an die Gemeinde Egenhausen, Hauptstr. 19, 72227 Egenhausen, oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der üblichen Dienststunden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben wurden, beim Beschluss über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Egenhausen, 29.07.2026
gez. Sven Holder, Bürgermeister