Öffentliche Bekanntmachung
Erneuter Entwurfsbeschluss
– Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit –
1. Bebauungsplanentwurf “Spielberger Straße/ Hafnergässle“
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf
“Spielberger Straße/ Hafnergässle“
Der Gemeinderat der Gemeinde Egenhausen hat am 18.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes “Spielberger Straße/ Hafnergässle“, Gemeinde Egenhausen, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Spielberger Straße/ Hafnergässle“, Gemeinde Egenhausen, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW erneut auszulegen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Egenhausen. Er umfasst die Flurstücke Nr. 61, 65, 65/1, 66, 112, 112/1, 112/2, 112/3, 113, 114, 114/1, 115, 115/1, 2402, 2402/1, 2401/2, 2395, 2396, 2396/1, 2396/2, 2397, 2398.
Die Fläche des Bebauungsplans in dieser Abgrenzung beträgt ca. 2,95 ha.
Das Plangebiet wird wie in nachfolgender Planzeichnung begrenzt:

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 18.03.2025.
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen
von Montag, dem 07.04.2025 bis Mittwoch, dem 07.05.2025,
auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.egenhausen.de – Bauen&Gewerbe – Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglicher Stelle einsehbar:
- Rathaus Egenhausen, Hauptstraße 19 in 72227 Egenhausen, Zimmer 203 (barrierefrei zugänglich)
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 15:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 07.05.2025, Stellungnahmen an info@egenhausen.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Egenhausen (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Egenhausen (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.
Egenhausen, den 02.04.2025
gez. Sven Holder
Bürgermeister
Bürgermeister