Öffentliche Bekanntmachung
Erneuter Entwurfsbeschluss
– Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit –
1. Bebauungsplanentwurf “Spielberger Straße/ Hafnergässle“
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf
“Spielberger Straße/ Hafnergässle“
Der Gemeinderat der Gemeinde Egenhausen hat am 23.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes “Spielberger Straße/ Hafnergäßle“, Gemeinde Egenhausen, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Spielberger Straße/ Hafnergäßle“, Gemeinde Egenhausen, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 4a Abs. 3 S. 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 4a Abs. 3 S. 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg erneut für die Öffentlichkeit zu veröffentlichen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen. Die Beteiligung wird unter verkürzter Stellungnahmefrist gemäß § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB erfolgen.
Im Rahmen der erneuten Veröffentlichung wird die Möglichkeit zur Stellungnahme auf die Änderungen bzw. Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen begrenzt.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Gemeinde Egenhausen möchte schon seit längerer Zeit die ehemalige Gewerbebrache „Wolf“, Spielberger Str. 6 im westlichen Ortsrandbereich reaktivieren.
Zur städtebaulichen Ordnung der Gewerbebrache wird ein Bebauungsplan in diesem Bereich aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Egenhausen. Er umfasst die Flurstücke Nr. 61, 65, 65/1, 66, 112, 112/1, 112/2, 112/3, 113, 114, 114/1, 115, 115/1, 2402, 2402/1, 2401/2, 2395, 2396, 2396/1, 2396/2, 2397, 2398.
Die Fläche des Bebauungsplans in dieser Abgrenzung beträgt ca. 2,95 ha.
Das Plangebiet wird wie in nachfolgender Planzeichnung begrenzt:

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 23.09.2025.
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Neben redaktionellen Änderungen wurden gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 18.03.2025, der vom 07.04.2025 bis zum 07.05.2025 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch erneut ausgelegt wurde, folgende wesentliche Punkte geändert/ergänzt:
Planzeichnung:
- Verschiebung der Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung von der Südgrenze des Flst. 112/1 an die Nordgrenze und damit Änderung der Art der Nutzung von MU1.2 zu MU 1.3.
- Verbindung der Baugrenzen von Flst. 112 und Flst. 112/1
- Redaktionelle Erweiterung des Pflanzgebotes 1 an der Westgrenze des Flst. 112/1
- Änderung Versorgungsfläche an der Zufahrt zum Plangebiet
Textteil:
- Ergänzung des Flst. 112/1 im MU 1.3 und Verweis auf schaltechnische Untersuchung (Textteil Ziffer 1.1.3.3.1)
- Ergänzung/ Änderung Hinweise zu Altlasten, Vogelkollisionsschutz und zur insektenfreundlichen Beleuchtung
- Änderung Ziff. 1.6 zu Garagen und Stellplätzen
Schalltechnische Untersuchung:
- Redaktionelle Übernahme der Planzeichnung des Bebauungsplanes in die Abbildungen der Untersuchung.
Stellungnahmen dürfen gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch nur zu jenen Teilen vorgebracht werden, die gegenüber dem Entwurf vom 18.03.2025 geändert oder ergänzt wurden.
Die Dauer der Veröffentlichungsfrist wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch auf zwei Wochen verkürzt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung
von Donnerstag, dem 09.10.2025 bis Freitag, dem 24.10.2025,
auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse https://egenhausen.de/bauen-gewerbe/oeffentliche-auslegung-von-bauleitplaenen/ veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.
Der Bebauungsplan wird nach §13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Die Prüfung auf Umweltverträglichkeit ist in der Begründung dargestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglicher Stelle einsehbar:
Gemeindeverwaltung Egenhausen – Hauptstraße 19, in 72227 Egenhausen, (Zimmer 203)
Öffnungszeiten:
Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 24.10.2025, Stellungnahmen an info@egenhausen.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Egenhausen, Hauptstraße 19, 72227 Egenhausen vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Egenhausen, Hauptstraße 19, 72227 Egenhausen gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.
Egenhausen, den 30.09.2025

Sven Holder
Bürgermeister