05.07.2022 | Bekanntmachung der neuen Bodenrichtwerte – Wichtig für Grundsteuerreform 

Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 muss jeder Grundbesitzer eine Feststellungserklärung online über „ELSTER“ abgeben. Dafür werden auch die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 benötigt.

Rechtzeitig zum 1. Juli hat nun der gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Altensteig und der Gemeinde Egenhausen die neuen Bodenrichtwerte bekannt gegeben. Sie finden diese auf unserer Homepage unter www.egenhausen.de unter Bauen & Gewerbe – Bodenrichtwerte.

Für die Feststellungserklärung für die bebauten Grundstücke können Sie alle benötigten Werte ganz einfach unter www.gutachterausschuesse-bw.de abrufen.

Dort klicken Sie auf den Button „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ und tragen unter „Adresse“ Ihre Adresse ein. Dann erscheinen die benötigten Werte, welche Sie unter „ELSTER“ angeben müssen. Wenn Sie noch keinen ELSTER-Zugang haben, können Sie sich einfach unter www.elster.de ein Benutzerkonto neu erstellen.

Ausführliche Erläuterungen zur neuen Grundsteuer für Baden-Württemberg finden Sie in diesem Flyer:

Skyline Egenhausen