27.11.2023 | Gemeinderat setzt mit der Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Spielberger Straße/Hafnergäßle einen Meilenstein in der Geschichte „Entwicklung ehem. Wolf-Areal“
„Dieses Projekt ist ein echter Kraftakt“, betonte Bürgermeister Sven Holder gleich zu Beginn und verwies dabei auf die unzähligen umfassenden Unterlagen, die dem Gemeinderat zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes zugegangen sind. Allein das schalltechnische Gutachten umfasst 150 Seiten. Dazu kommen zahlreiche weitere Untersuchungen und Planungsunterlagen, um das Bebaungsplanverfahren Spielberger Straße/ Hafnergäßle nun endlich wieder aufnehmen und weiterführen zu können. Bereits seit vielen Jahren beschäftigt sich der Gemeinderat mit dieser Fläche. Im Zentrum des Plangebietes wurden bereits diverse Konzepte zur Nachverdichtung erstellt und geprüft.
Der Bebauungsplan konnte seit 2015 nicht fortgeführt werden, da die Lärmwerte für neue Wohngebäude ohne eine aktive Lärmschutzmaßnahme überschritten gewesen wären. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen, die eine Geruchs- und Schallschutzuntersuchung nach sich zogen, ruhte das Verfahren seither.
Um das Verfahren wieder aufzunehmen, wurde 2019 ein erstes Schallschutzgutachten erstellt, um die Grundlagen für die weitere Planung zu schaffen. Weiterhin wurden die Geruchsimmissionen möglicher Tierhaltungen auf das Plangebiet vom Landratsamt Calw ermittelt.
Nachdem viele angedachte Planungen und Projekte nicht zur Umsetzung kamen, liegt aktuell ein Konzept zur Erstellung eines Heizhauses zur Nahwärmeversorgung vor. Durch die Lage des geplanten Gebäudes, mit seiner schalltechnisch abschirmenden Wirkung, kann der schallschutztechnische Konflikt zwischen dem im Osten liegenden Gewerbe und der Wohnbebauung im Westen gelöst werden.
Daher konnte auf dieser Grundlage der aktuelle erneute Entwurf des Bebauungsplanes zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage von Wohngebäuden auf der Gewerbebrache erstellt werden. Dies trägt zur Schaffung dringend benötigter Wohnbauflächen in Egenhausen bei, andererseits kann eine zukunftsfähige Wärmversorgung für das Plangebiet und weitere Bereiche in Egenhausen geschaffen werden.
Da es sich beim Plangebiet um eine innerörtliche, untergenutzte Fläche handelt, die nachverdichtet werden soll, wird der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Fläche des Bebauungsplans in dieser Abgrenzung beträgt ca. 2,95 ha.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat nun die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Spielberger Straße/Hafnergäßle. Alle dazu erforderlichen Schritte und Maßnahmen sollen nun in die Wege geleitet werden.