22.03.2023 | Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Gemeindevertretung schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.

Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 2 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Nagold und Landgericht Tübingen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Bewerberinnen und Bewerber, sollten in Egenhausen wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Von der Wahl ausgeschlossen ist:

  • wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder
  • gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann.
  • hauptamtlich Tätige in oder für die Justiz (Richter*innen, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und 
  • Religionsdiener*innen

Schöff*innen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die Schöff*innen mitbringen müssen, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement stammen.
Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung im Umgang mit Menschen.
Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöff*innen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen und über Rechte und Pflichten informiert sein. Sie müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit auch in schwierigen Situationen wahren.

Schöff*innen sind mit dem Berufsrichter gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöff*innen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben sie daher mit zu verantworten. In der Beratung mit den Berufsrichter*innen müssen Schöff*innen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten sowie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten für das Schöffenamt sollten sich bis spätestens Donnerstag, 6. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung Egenhausen, Hauptstraße 19, 72227 Egenhausen melden. Fragen zur Wahl der Schöffen beantwortet Ihnen gerne Hauptamtsleiterin Sarah-Jane Stöhr (Tel.: 957019, sarah-jane.stoehr@egenhausen.de). Weitere Informationen zur Schöffenwahl sowie entsprechende Bewerbungsformulare sind auf der Gemeindehomepage sowie im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de abrufbar.

Skyline Egenhausen