27.04.2023 | Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024–2028 wieder die Wahl der Jugendschöffen statt. Die Schöffinnen und Schöffen der Jugendgerichte werden auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses durch die zuständigen Schöffenwahlausschüsse gewählt. Für die Amtsperiode sind aus dem gesamten Kreisgebiet
zu wählen.
Die Bewerberinnen und Bewerber, sollten in Egenhausen wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Zudem sollte man erzieherisch befähigt und ggfs. in der Jugendhilfe erfahren sein.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen sollten sich bis spätestens Freitag, 26. Mai 2023 bei der Gemeindeverwaltung Egenhausen, Hauptstraße 19, 72227 Egenhausen melden. Fragen zur Wahl der Jugendschöffen beantwortet Ihnen gerne Franziska David (Tel.: 07453/9570-17; E-Mail: franziska.david@egenhausen.de). Weitere Informationen zur Schöffenwahl sowie entsprechende Bewerbungsformulare sind im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de abrufbar.
Das Bewerbungsformular können Sie auch hier herunterladen.