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Der Bund fürs Leben
- Checkliste zur Heirat
- Familie in der Gesellschaft
- Heirat
- Lebenspartnerschaft - Rechtslage bis zum 30.09.2017
- Nach dem Ja-Wort
- Standesamtliche Zeremonie
- Verlobung
- Weiterführende Informationen und Links
Kirchliche Trauung
Sie können sich kirchlich nach den Bestimmungen der Religionsgemeinschaften trauen lassen.
Eine kirchliche Trauung ist ohne vorherige standesamtliche Eheschließung möglich.
Bei den meisten Kirchen ist sie aber Voraussetzung für eine kirchliche Trauung.
Für die kirchliche Trauung benötigen Sie in den meisten Fällen
- die Eheurkunde (wenn vorhanden) und
- einen Identitätsnachweis.
Diesen können Sie zum Beispiel durch einen Personalausweis oder Reisepass erbringen.
Achtung: Wenn Sie sich dafür entscheiden, ausschließlich kirchlich zu heiraten, gilt Ihr Zusammenleben nur als nichteheliche Lebensgemeinschaft. Für den Fall, dass Ihre Lebensgemeinschaft scheitert,
- haben Sie beispielsweise keinen Anspruch auf Unterhalt,
- gilt das Erbrecht nicht und
- erfolgt kein Zugewinnausgleich.
Vertiefende Informationen
Adressen der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg
Freigabevermerk
Stand: 09.01.2024
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg