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Unternehmen führen
- Auslandsgeschäft
- Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz
- Betrieblicher Datenschutz
- Förderungen für bestehende Unternehmen
- Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
- Produktsicherheit, -haftung und -verantwortung
- Register, Rollen und Verzeichnisse
- Statistik- und Berichtspflichten
- Steuern und Abgaben
- Umsatzsteuerliche Rechnungsstellung
Betrieblicher Umweltschutz - Allgemeines
Ausgangspunkt des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Lebensumfelds der Menschen und ihrer Gesundheit. Wasser, Boden, Luft und Natur zu schützen und gleichzeitig deren Nutzungen in vertretbarem Rahmen zu ermöglichen, ist ein Balanceakt und Kernaufgabe der Umweltschutzbehörden.
Unternehmen können betrieblichen Umweltschutz in folgenden Bereichen verwirklichen:
- Abfall- beziehungsweise Kreislaufwirtschaft (Recycling)
- Immissionsschutz und Luftreinhaltung
- Klima-, Energie- und Umweltmanagement
- Gewässer-, Boden- und Naturschutz
- Energie- und Materialeffizienz
- Umwelthaftung
Vertiefende Informationen
Umwelt und Wirtschaft Umweltministerium Baden-Württemberg
Freigabevermerk
15.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg